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Verteilung von FFP2-Masken an pflegende Angehörige

    Freistaat Bayern sieht die Ausgabe von 3 Masken je Hauptpflegeperson, somit ein pflegender Angehöriger je pflegebedürftiger Person, vor.

    Ab Montag, den 25.01.2021 können Angehörige von pflegebedüftigen Menschen bei der Gemeinde Neunkirchen a.Sand drei Masken kostenlos abholen. Die Abholung der Masken erfolgt in der Wohnsitzkommune der pflegebedürftigen Person, nicht der pflegenden Person.

    Die Ausgabe findet im Rathaus, Zimmer-Nr. 4 (Einwohnermelde- und Passamt) statt. Bitte vereinbaren Sie vorab fernmündlich einen Termin unter Telefonnummer 09123/ 97170, und bringen bei der Anholung ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des bzw. der Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mit.

     

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