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Steuer-, Beitrags- und Gebührenforderungen während der Pandemie

    Im Zuge der aktuellen Corona-Krise wurden auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Maßnahmen eingeleitet um betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen.

    Im Zuge der aktuellen Corona-Krise wurden auf Bundes- und Landesebene zahlreiche Maßnahmen eingeleitet um betroffene Unternehmen bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie Hilfe brauchen, nehmen sie Kontakt zu Ihren Interessensvertretungen und Kammern auf. Diese sind nach unserem Kenntnisstand gut informiert und helfen unmittelbar weiter. Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen finden sie auch auf den Internetseiten des Landkreises Nürnberger Land (https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=6057) und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/).

    Unabhängig davon weißt die Gemeinde Neunkirchen a. Sand auf folgende Punkte hin:

    ·         Eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen

    kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hier können Sie das entsprechende Formular herunterladen: www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php

    ·         Das Formular kann auch für die Beantragung eine Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer verwendet werden.

    ·         Möchten sie eine Stundung von Gewerbesteuerzahlungen beantragen, nutzen Sie bitte folgendes Formular: [LINK] Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich oder per Fax bei der Gemeinde Neunkirchen a.Sand, Hirtenweg 2-4, 91233 Neunkirchen a.Sand (Fax: 09123/9717-17).

    ·         Für die Beantragung einer Stundung von weiteren Steuer-, Beitrags- und Gebühren- oder sonstigen Forderungen der Gemeinde Neunkirchen a. Sand können Sie ebenfalls das bereits erwähnte Formular unter [LINK] nutzen. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende, als auch für Privatpersonen.

    ·         Auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation und der daraus zu erwartenden Herausforderungen kann die Gemeinde Neunkirchen a.Sand keine Bürgschaften, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen gewähren. Wir weisen aber auf den eigens dafür ins Leben gerufenen, staatlichen Schutzschild hin. Ausführliche Informationen hierzu stellt das Bayerische Wirtschaftsministerium auch auf der o. g. Internetseite zur Verfügung.

     

    Für Rückfragen – insbesondere zu Stundungsanträgen – stehen ihnen Herr Hiesinger, Frau Schuhmann und Herr Richter zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier: www.neunkirchen-am-sand.de/buergerservice-und-politik/rathaus/ansprechpartner/

    Bitte beachten Sie, dass das Rathaus zurzeit für den Parteiverkehr geschlossen ist. Wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die Ansprechpartner.

    Die vorgenannten Informationen gelten heutigen Stand. Aufgrund der Dynamik der gesamten Situation behalten wir uns vor sie anzupassen. Der jeweils aktuelle Stand wird auf der Homepage der Gemeinde Neunkirchen a.Sand veröffentlicht (https://www.neunkirchen-am-sand.de/).

    Neunkirchen a.Sand, 26.03.2020


    Finanzverwaltung

    Hiesinger

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    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.