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Schöffenwahl 2018

  • Amtliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise auf der Homepage bzw. in den gemeindlichen Aushangkästen.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15.April 2018 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Zimmer 14 (1.OG)

Hirtenweg 2-4

91233 Neunkirchen a.Sand

 

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname, Vorname

Geburtsdatum, Geburtsort

 Straße, Hausnummer , Wohnort

 Beruf

 ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch unter 09123/971723 zur Verfügung.

Die Schöffenbekanntmachung, Informationen zum Schöffenamt und der Bewerbungsbogen stehen unten  zum Download bereit.

 

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