Rücksicht in Wald und Flur
Das Bayerische Naturschutzgesetz gestattet jedermann das Betreten des Waldes.
Insbesondere Radfahrer und Reiter sind jedoch verpflichtet, ihre Aktivitäten in den Wäldern auf den dafür vorgesehenen Straßen und geeigneten Wegen auszuüben.
Waldbesitzer und Pächter von Jagdrevieren klagen über eine Vielzahl von Mountainbikern, Moto-Cross-Fahrern, Wanderern und Spaziergänger, die sich abseits der Wald- und Wanderwege bewegen und damit den Wildtier- und Forstbestand gefährden. Durch diese Aktivitäten in den Wäldern findet das Wild keine Ruhezonen mehr, in das es sich zurückziehen kann.
Eine zusätzliche Gefährdung des Wildes entsteht durch Hundeführer, die ihre Hunde frei in Wald und Flur laufen lassen. Wir bitten deshalb dringend Hunde an die Leine zu nehmen.
Um auf das Anleinen von Hunden hinzuweisen, wird die Gemeinde an den bekannten Wanderparkplätzen Schilder aufstellen, die auf den Schutz des Wildes verweisen.
An alle Jogger, Radfahrer und Wanderer appellieren wir an dieser Stelle, die Wege in Wald und Flur für ihrer sportlichen Aktivitäten nicht zu verlassen.
Helfen Sie mit, den Wildbestand in unseren einheimischen Wäldern zu schützen.
Wir alle sind doch hoch erfreut, bei unseren Ausflügen in freier Wildbahn noch Rehe, Hasen und andere Tiere zu sehen – sorgen wir gemeinsam dafür, dass es wieder mehr solche Erlebnisse gibt.
Ihr
Jens Fankhänel
1.Bürgermeister