Öffnung des Rathauses der Gemeinde Neunkirchen a.Sand für den allgemeinen Parteiverkehr
Ab Montag, den 27.April 2020 wird das Rathaus der Gemeinde Neunkirchen a.Sand wieder für den allgemeinen Parteiverkehr zugänglich sein.
Allerdings müssen Bürgerinnen und Bürger folgendes beachten:
1. Besuchen Sie das Rathaus nur aus wirklich wichtigen Gründen
2. Im Rathaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend
3. In den Büroräumen darf sich, neben der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter, nur eine
weitere Person aufhalten
4. Halten Sie zu allen Personen, die sich im Rathaus befinden einen Mindestabstand von
1,5m
5. Warten Sie ggf. vor der Eingangstür, falls mehrere Personen vor Ihnen anstehen sollten
Wir bitten diese Vorgaben dringlich zu beachten, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Covid 19 Virus zu vermeiden.
Neunkirchen a.Sand, 23.04.2020
Martina Baumann
1.Bürgermeisterin