Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe Corona
Als Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe Corona, die am 31. Mai 2020 ausgelaufen ist, hat die Bundesregierung die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Eine Voraussetzung zur Erlangung der Förderung ist die vollständige oder zu wesentlichen Teilen eingestellte Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise. Dies wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Es ist geplant, dass die Antragstellung ausschließlich über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgt. Genauere Infos zu dem Programm finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.