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Informationspflichten für Meldebehörden / Pass- und Personalausweisbehörden

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Informationspflichten für öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben bzw. weiterverarbeiten.


    Wegen des Grundsatzes der fairen und transparenten Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die betroffenen Personen von der verantwortlichen Stelle über eine Vielzahl von Angaben
    bezüglich der geplanten Datenverarbeitung informiert werden.

    Wir bitten um Beachtung der angehängten getrennt behandelten Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten bei der Meldebehörde, sowie der Pass- und Personalausweisbehörde.

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