Gemeinderatssitzungen müssen nicht um 21 Uhr enden
Auch Zuhörer dürfen bis zum Ende des öffentlichen Teils bleiben
Entgegen der aktuell geltenden Ausgansbeschränkung nach 21 Uhr müssen die Sitzungen des Gemeinderates nicht so beendet werden, dass die Gemeinderatsmitglieder auch zu dieser Uhrzeit zu Hause sind.
Die Teilnahme an Sitzungen ist für die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, auch in Pandemiezeiten, verpflichtend. Dabei sind selbstverständlich die erlassenen Hygienekonzepte einzuhalten.
Aber auch für Zuhörerinnen und Zuhörer öffentlicher Sitzungen gilt die Ausgangsbeschränkung nicht; sie dürfen bis zum Ende des öffentlichen Teils an den Sitzungen teilnehmen und müssen den Tagungsraum nicht vorzeitig verlassen.