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Bekanntmachung zur Stichwahl des ersten Bürgermeisters

    Die Stichwahl zur Wahl des ersten Bürgermeisters findet am Sonntag, den 29.03.2020, ausschließlich als Briefwahl statt. Dazu gehen allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die entsprechenden Unterlagen in den nächsten Tagen zu.

    Wahlberechtigte, die bis Donnerstag, den 26.03.2020, noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, müssen sich bis spätestens Freitag, den 27.03.2020, 12.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Neunkirchen a.Sand unter Tel. 09123/ 971710 oder 971712 melden.

    Am Wahltag selbst wird das Rathaus ab 14.00 Uhr besetzt sein.

    Bitte sorgen Sie dafür, dass die Rücksendung der Wahlbriefe so rechtzeitig erfolgt, dass diese bis spätestens Sonntag, den 29.03.2020, 18:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.

    Die Auszählung der Stimmen erfolgt am Sonntag, den 29.03.2020, ab 17.00 Uhr in der Grundschule Neunkirchen a.Sand durch die Briefwahlvorstände, die bereits bei der allgemeinen Kommunalwahl am 15.03.2020 eingesetzt waren. Weitere Wahlvorstände werden nicht gebildet.

    Ebenso sind keine Wahlvorstände in den sonst üblichen Wahllokalen im Einsatz.

    Weitere Informationen können der Bekanntmachung zur Stichwahl entnommen werden, die zum Download bereit steht. Außerdem stehen wir fernmündlich gerne zu weiteren Auskünften unter den bekannten Telefonnumern bereit.

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